Aufgrund meiner gestrigen E-mail-Anfrage an den Geschäftsführer des ZAV, die von diesem auch sofort beantwortet wurde, kann in Bezug auf die Behandlung des Wertstoffmülls (jetzt von mir Gelber Müll genannt) folgendes festgestellt werden:
Der gelbe Müll ist in der Satzung des ZAV nicht enthalten, da er dem DSD (Duales System Deutschland) gehört, also auch diesem zugeführt werden muss.
Das DSD möchte aber nur Verpackungsmüll annehmen. Alles andere an Plastik- und Metall ist ihnen gleich, bzw. macht die Entsorgung für den Anlieferer teurer. Dies ist hier wiederum die ZAV, die mit DSD vertraglich verbändelt ist. Pro Haushaltsperson werden im Jahr 20.-€ an Kosten für die Ablieferung an DSD eingerechnet, das ist im Müllentsorgungspreis enthalten. Wenn DSD oder ein sonstiger Abholer pleite geht, muss die ZAV kurzfristig eine Lösung finden.
Also:
Wir Bürger zahlen die Beträge beim Erstellen der Verpackung über den Kaufpreis an die DSD.
Wir bezahlen an die ZAV für deren Entsorgung, diese wiederum an DSD. DSD will aber nur ihren lizensierten Müll, also erhöht sie die Abnahmepreise für die nicht lupenreine Mischung des gelben Mülls, was wir ZAV-Zwangszugeordnete jedoch dann immer mitbezahlen müssen.
Das DSD verwertet die „guten“ Teile und macht Geld damit, das sieht nur die DSD, sonst niemand. Würde alles in den Restmüll gehen, hätte die DSD das Nachsehen, aber das verhütet die überwachungspolizeiliche Müllentsorgungsordnung, die ein Sortiervergehen auch sanktionieren könnte. So steht es in der kürzlich veröffentlichen Müllsatzung, die kaum jemand ernsthaft gelesen haben dürfte. Wäre der Restmüll jedoch mit mehr brennbarem gelbem Müll behaftet, wären die Verbrennungskosten niedriger, davon könnten die ZAV aber profitieren, indirekt auch wir Bürger.
Nun, man sieht, der Bürger zieht immer den Kürzeren. Ich kann übrigens nur empfehlen, die neuen Satzungstexte gut durchzulesen. Da stehen polizeistaatliche Passagen drin, dass es nur so klingt. Richtige, hoheitlich begründete, Kontrollen von Mülltrennung, Mülllagerung auf dem Grundstück, Mülltonnennutzungspflicht, Ablieferungspflichten, Herausstellpflichten, und wer weiss was noch alles, sind vorgesehen und im Falle des Nicht-Befolgens wird mit Ordnungsstrafen bis zu 50 TSDE gedroht. Jetzt fehlt nur noch der Blockwart, der alles sieht und meldet!
All dies haben uns die Delegierten der Gemeinden eingebrockt, von ihnen mehrheitlich abgesegnet in der ZAV-Delegiertenversammlung. Wenn das nicht ein Politikum ist das zum Müllplatz hoch stinkt?
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