27. Februar 2011

Kommunalwahlen Hessen – auch in Lauterbach

Am 27. März diesen Jahres wählen wir Bürger unsere Kommunalparlamente. Diese Wahlen werden immer mehr auch von uns Senioren bestimmt. Unser Anteil an den Wahlberechtigen in Lauterbach liegt bei ca 50 %! Wir können also mit unseren Kreuzen auf dem Wahlzettel ernsthaft Einfluß nehmen auf unsere Stadtväter, Stadtverordnete und Ortsbeiräte sowie die Kreistagszusammensetzung. Dabei sollte man sich gut überlegen, welche Partei sich auch in Zukunft für Senioren einsetzen will, auch welche Partei das bisher getan hat. Da gibt es schon Unterschiede!

Zusätzlich stimmen wir mit ab, ob das Land Hessen eine sogen. Schuldenbremse in seine Verfassung mit einbaut. Die Finanzhoheit des Landes ermöglicht es, für das eigene Gebiet so etwas zu installieren. Damit soll dem endlosen Verschulden der öffentlichen Hand ein Riegel vorgeschoben werden. Dies ist im Interesse der kommenden Generationen. Insofern können wir mit unser Stimme ein wenig davon gut machen, was wir, d.h. alle Bürger und Parteien in der Vergangenheit allerorten sträflich vernachlässigt hatten.

Wer also für die Einführung einer sogen. Schuldenbremse für den Landeshaushalt ab 2020 stimmen möchte, muß auf dem betreffenden Stimmzettel das “Ja” ankreuzen. Es ist ein “Ja” für Generationengerechtigkeit.

Die nächsten Wochen sollten die Senioren also wirklich nutzen, sich über die Ansichten der verschiedenen Parteien zu informieren, auch kritisch sich mit Wahlversprechen auseinanderzusetzen, wenn sie auch noch so verlockend klingen.

0 Kommentare
25. Februar 2011

Straßenreinigungs-Satzung. Schwer verständlich!

In seiner letzten Seniorenbeiratsitzung haben sich die Mitglieder der aktuell gültigen Straßenreinigungs-Satzung angenommen. Auslöser war eigentlich der schneereiche Winter, in dem viele Ältere an die Grenzen ihrer Räumpflicht-Kräfte stießen. Einzelne hatten im Sinne, eine Befreiung von der Streu- und Räumpflicht zu beantragen.

Um es gleich zu sagen: das geht im Prinzip nur bei nicht in der Person bedingten Umständen, also nicht wegen Alters, Schwäche, sozialem Status usw. Wenn man etwa Anlieger einer Straße ist, die zu einer Mülldeponie führt und ständig müllverschmutzt wäre, dann käme eine Befreiung evtl in Frage. Obwohl in diesem Falle die Müllabfuhrfirma zunächst säuberungspflichtig wäre.

Es wurde vereinbart, dass das Ordnungsamt der Kommune im Oktober eine Veröffentlichung macht, in der einerseits auf die anstehenden Winterprobleme aufmerksam gemacht wird und andererseits auch eine Liste der örtlichen Unternehmen, die gegen Entgelt bei der Erledigung der Streu- und Räumpflicht helfen können, darstellt. Auch an die rechtzeitige Beauftragung von Nachbarn oder Nachbarschaftshilfe-Vereinen wird erinnert werden.

Nun aber zu dem zweiten Punkt, der in der Satzung auffiel: Es wird generell davon ausgegangen, dass die Anlieger auch für die Reinigung der Strasse bis in ihre Mitte zuständig sind, sowie für Radwege, Parkplätze, Fußwege und Übergehwege. – Dies ist in Anbetracht der Pflicht, auch verkehrsreiche Strassen säubern zu müssen, wirklich nicht gut. Bundes- und Landesstraßen-Anlieger begeben sich in akute Lebensgefahr, und das nicht nur die Senioren, wenn sie ihrer in der Satzung erwähnten Säuberungspflicht nachkommen wollten.

Die Gemeinden Wartenberg und Grebenhain haben da eine bessere Lösung gefunden, wobei sie in der Satzung von vorne herein die Reinigung der genannten Straßen, die in einem Verzeichnis aufgeführt sind, übernehmen. Nur der Rest bleibt noch in der Pflicht der Anlieger. Die Schneeräumung der Straßen ist auch gemäß der Lauterbacher Satzung Sache der Gemeinde oder der Straßenverkehrsämter.

Der Seniorenbeirat hat jetzt die Verwaltung gebeten, die nötigen Verbesserungschritte in die Wege zu leiten.

Wer die aktuelle Lauterbacher Straßenreinigungs-Satzung lesen möchte, kann sie gratis von der Website der Stadt unter dem folgenden Link herunterladen:

http://www.lauterbach-hessen.de/rathaus/satzungssammlung.html

oder Sie laden die Datei im pdf-Format gleich von hier runter: LAT_Satzung_Strassenreinigung

0 Kommentare
15. Februar 2011

Brandschutzinformation für Seniorenbeirat und VdK-Vorstand in Lauterbach

Seniorenbeirat und VdK-Vorstand Lauterbach nahmen an einer Information über Brandschutzmaßnahmen teil. Stadtbrandinspektor Schütz referierte unter Einflechten von echten Ereignissen über die Grundzüge des Branschutzes, der Gefahrenabwehr und der einfachen Maßnahmen für Jedermann. Eine Demonstration und Selbstanwendung eines Feuerlöschers war allen Teilnehmern ein Höhepunkt. Eine praktische Feuerlöschernutzung ist für Laien sonst kaum erlebbar. Eine Führung durch die Löschzughallen und Wartungsstationen rundeten den Abend ab. Eine Bewirtung der Gäste wurde vom Feuerwehrförderverein unterstützt, wofür diesem Dank sei.

Im Feuerwehrstützpunkt Lauterbach konnten sich die Damen und Herren von StBrInsp Schütz informieren lassen.

0 Kommentare
07. Februar 2011

Aktueller Flyer 2011 des Seniorenbeirats der Kreisstadt Lauterbach

Senioren werden in Lauterbach ernst genommen

Der Seniorenbeirat der Kreisstadt Lauterbach gehört zu den wenigen in Hessen, der von den über 60-jährigen Bürgerinnen und Bürger in unmittelbarer und geheimer Wahl erstmalig im Jahre 2007 für fünf Jahre gewählt wurde.
Voraussetzung war die Änderung der Satzung und der Wahlordnung, die durch Stadtrat Michael Duschka angestoßen und zusammen mit dem Bürgerbüro vorbereitet wurde.
Der Seniorenbeirat lädt regelmäßig zu öffentlichen Sitzungen ein, gibt Stellungnahmen zu laufenden Anliegen ab und initiiert neue Projekte. Weitere Details finden die Bürger auf der Homepage: http://www.lauterbach-hessen.de/rathaus/seniorenbeirat.

Der aktuelle Informationsflyer des Seniorenbeirats ist zwischenzeitlich gedruckt und wird an Organisationen und Verbände verschickt.
Wichtig ist der Hinweis, dass bereits im Februar 2012 Neuwahlen stattfinden. Stadtrat Duschka appelliert an die Generation der „jungen Alten“, ihr Wissen und Können für die jetzigen und künftigen Senioren als Mitglied des Seniorenbeirats zur Verfügung zu stellen.

Flyer 2011

0 Kommentare