In seiner letzten Seniorenbeiratsitzung haben sich die Mitglieder der aktuell gültigen Straßenreinigungs-Satzung angenommen. Auslöser war eigentlich der schneereiche Winter, in dem viele Ältere an die Grenzen ihrer Räumpflicht-Kräfte stießen. Einzelne hatten im Sinne, eine Befreiung von der Streu- und Räumpflicht zu beantragen.
Um es gleich zu sagen: das geht im Prinzip nur bei nicht in der Person bedingten Umständen, also nicht wegen Alters, Schwäche, sozialem Status usw. Wenn man etwa Anlieger einer Straße ist, die zu einer Mülldeponie führt und ständig müllverschmutzt wäre, dann käme eine Befreiung evtl in Frage. Obwohl in diesem Falle die Müllabfuhrfirma zunächst säuberungspflichtig wäre.
Es wurde vereinbart, dass das Ordnungsamt der Kommune im Oktober eine Veröffentlichung macht, in der einerseits auf die anstehenden Winterprobleme aufmerksam gemacht wird und andererseits auch eine Liste der örtlichen Unternehmen, die gegen Entgelt bei der Erledigung der Streu- und Räumpflicht helfen können, darstellt. Auch an die rechtzeitige Beauftragung von Nachbarn oder Nachbarschaftshilfe-Vereinen wird erinnert werden.
Nun aber zu dem zweiten Punkt, der in der Satzung auffiel: Es wird generell davon ausgegangen, dass die Anlieger auch für die Reinigung der Strasse bis in ihre Mitte zuständig sind, sowie für Radwege, Parkplätze, Fußwege und Übergehwege. – Dies ist in Anbetracht der Pflicht, auch verkehrsreiche Strassen säubern zu müssen, wirklich nicht gut. Bundes- und Landesstraßen-Anlieger begeben sich in akute Lebensgefahr, und das nicht nur die Senioren, wenn sie ihrer in der Satzung erwähnten Säuberungspflicht nachkommen wollten.
Die Gemeinden Wartenberg und Grebenhain haben da eine bessere Lösung gefunden, wobei sie in der Satzung von vorne herein die Reinigung der genannten Straßen, die in einem Verzeichnis aufgeführt sind, übernehmen. Nur der Rest bleibt noch in der Pflicht der Anlieger. Die Schneeräumung der Straßen ist auch gemäß der Lauterbacher Satzung Sache der Gemeinde oder der Straßenverkehrsämter.
Der Seniorenbeirat hat jetzt die Verwaltung gebeten, die nötigen Verbesserungschritte in die Wege zu leiten.
Wer die aktuelle Lauterbacher Straßenreinigungs-Satzung lesen möchte, kann sie gratis von der Website der Stadt unter dem folgenden Link herunterladen:
http://www.lauterbach-hessen.de/rathaus/satzungssammlung.html
oder Sie laden die Datei im pdf-Format gleich von hier runter: LAT_Satzung_Strassenreinigung
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