25. Oktober 2011
Gegenüberstellung des alten und neuen Gesetzes.
Hier zum Download für Jedermann.Synopse Hess. Heimpflegegesetz 2011
Im Prinzip geht es darum, ob das Gesetz auch die Qualität der ambulanten Pflegeleistungen im Kontrollbereich hat. Das würde heißen, dass auch die private häusliche Pflege, die Pflegegeld für die Angehörigen vorsieht, so kontrolliert würde. Der Staat schaut also den Angehörigen auf die Finger. Welch ein frivoler Gedanke! Welche Hintergedanken da wohl wabern? Vielleicht will man einfach die Leistungen streichen unter dem Argument des Qualitätsmangels. Es wir dann eben alles ehrenamtlich sein müssen. Sehr befremdlicher Gedanke, wenn ich daran denke, wieviel die Ehrenamtler jetzt schon leisten.
11. Oktober 2011
Lange ersehnt und jetzt umgesetzt. Das Land Hessen hat eine Ehrenamts-Suchmaschine eingerichtet, an der sich jetzt auch der Vogelsbergkreis beteiligt. Hier der Web-Link: http://www.gemeinsam-aktiv.de/dynasite.cfm?dsmid=5224
Da kann man suchen, nach Orten und Interessengebieten getrennt, ob es etwas Passendes für einen gibt.
Vereine und sonstige verläßliche Einrichtungen können auch Gesuche in einer Datenbank eingeben, die dann zunächst von einer Kreismitarbeiterin auf Tauglichkeit überprüft wird, danach auch in der Datenbank veröffentlicht ist.
Hier der Link: http://www.vogelsbergkreis.de/Ehrenamtssuchmaschine.1131.0.html
Mit heutigem Datum (11.10.11) finden sich erst sechs Einträge, aber es werden sicherlich täglich mehr, wenn erst mal das Wissen um diese Datenbank verbreitet ist. Dem dient auch dieser Blogartikel.
07. Oktober 2011
Der Lauterbacher Seniorenbeirat organisiert zusammen mit dem VdK Sozialverband, Ortgruppe Lauterbach, eine Veranstaltung zum Thema Pflegebedürftigkeit und wie dabei der Kreis-Plfegestützpunkt dabei eingebaut werden kann.
Der Pflegestützpunkt kümmert sich organisatorisch um die Fragenkreise der Pflege, gleich ob es alte Menschen betrifft oder auch junge, die z.B. nach Unfällen und KrankheitenPflegeleistung benötigen. Der Privatmensch ist oft sehr hilflos in der Situation, in der akut Pflegebedarf entsteht. Es geht um Adressen, Finanzierung, Personen, Dienstleister, Nachbarschaftshilfe oder was sonst noch anfällt.
Die Dienstleistung des Pflegestützpunktes an sich ist kostenfrei, das bezahlen die Pflegekassen und der Kreis. Jeder darf sich an diese Stelle im Landratsamt wenden.
Bei der Veranstaltung wird auch eine Gebärdendolmetscherin aktiv sein, die unseren gehörlosen Mitbürgern das gesprochene Wort verdeutlichen wird.