Abdruck aus “Amtliche Bekanntmachung”
Hier gleich der Link zum Download des Textes: Wahlmodus_annonce03122011
Dieser Brieftext ist demnächst im Umlauf: Briefwahlbeilage-Senbeirat
Neuwahl des Lauterbacher Seniorenbeirates am 04. März 2012
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates der Kreisstadt Lauterbach am 04. März 2012 auf.
Wer darf wählen?
Der Seniorenbeirat wird von allen Bürgerinnen und Bürgern, die bis zum Wahltag (4.3.2012) das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Lauterbach haben, ausschließlich durch Briefwahl, für fünf Jahre gewählt.
Wer kann in den Seniorenbeirat gewählt werden?
Gewählt werden können alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag (4.3.2012) das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Lauterbach haben.
Wie viele Personen sind zu wählen?
Für den Seniorenbeirat sind 15 Mitglieder zu wählen.
Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
Wahlvorschläge können entweder von Einzelbewerbern oder von Verbänden, Gruppen und Organisationen, die in der Seniorenarbeit in der Kreisstadt Lauterbach aktiv sind, abgegeben werden.
Form und Inhalt der Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:
• Vor – und Zuname, Anschrift und Geburtsdatum der Bewerberin/des Bewerbers.
• Die Bewerberin oder der Bewerber muss ihre/seine Zustimmung der Kandidatur auf dem Wahlvorschlag schriftlich erklären.
• Einzelbewerber benötigen die Unterstützung von mindestens fünf Personen, die für die Wahl des Seniorenbeirates wahlberechtigt sind. Diese Personen müssen auf dem Wahlvorschlag mit ihrem Vor- und Zunamen, ihrer Anschrift und ihrem Geburtsdatum angegeben werden. Die Unterstüt- zer müssen den Wahlvorschlag unterzeichnen.
• Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahl-
vorschlag eines Einzelbewerbers unterstützen.
• Wahlvorschläge der Verbände, Gruppen und
Organisationen, die in der Seniorenarbeit der Kreisstadt Lauterbach aktiv sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften.
• Der Wahlvorschlag von Verbänden, Gruppen und Organisationen kann beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Das Bürgerbüro bescheinigt auf dem Wahlvorschlag die Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber sowie bei Einzelbewerbern auch die Wahlberechtigung der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlages.
Mitglieder informieren
Vereine, Verbände und Organisationen sind aufgerufen, ihre Mitglieder über die Möglichkeit der Bewerbung zur Wahl des Seniorenbeirates der Kreisstadt Lauterbach zu informieren.
Wahlvorschlag im Büro des Bürgermeisters erhältlich
Das Formblatt ist im Büro des Bürgermeisters erhältlich. Gerne senden wir es auf telefonische Anforderung (Telefon 06641/184102 oder 184188 oder 184117) oder per E-Mail (hans-helmut moeller@lauterbach-hessen.de) zu. Das Büro des Bürgermeisters beantwortet auch Fragen zum Formblatt.
Ende der Bewerbungsfrist am 25.1.2012
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 25.1.2012 (bis 18.00 Uhr) beim Wahlleiter (Büro des Bürgermeisters, Marktplatz 14, 36341 Lauterbach) einzureichen. Die Wahl vorschläge sollen aber nach Möglichkeit frühzeitig eingereicht werden, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch behoben werden können.
Zulassung der Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss beschließt spätestens am 2.2.2012 über die Zulassung der Wahlvorschläge. Der Wahlausschuss weist einen Wahlvorschlag zurück, wenn er verspätet eingereicht worden ist, oder den Anforderungen der Wahlord- nung nicht entspricht.
Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 06.02.2012 amtlich bekannt gegeben.
Zustellung der Briefwahlunterlagen
Den Wahlberechtigten werden die Briefwahlunterlagen spätestens am 13.2.2012 zugestellt.
Lauterbach, 01. Dezember 2011
Rainer-Hans Vollmöller
Bürgermeister und Wahlleiter 36341 Lauterbach